Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Logotex Europe GmbH & Co. KG für den Online-Shop www.logotex-transferdruck.eu
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“, gelten für sämtliche Verträge über die Herstellung und Lieferung von Transferdrucken, Druckerzeugnissen und sonstigen Waren sowie für damit zusammenhängende Leistungen, die über den Online-Shop unter www.logotex-transferdruck.eu geschlossen werden.
1.2 Vertragspartner des Kunden ist:
Logotex Europe GmbH & Co. KG
Am Herdicksbach 27
45731 Waltrop
Telefon: 02309 – 78 11 0
E-Mail: f.heile@logotex-europe.de
Registergericht Recklinghausen, Handelsregister HRA 5145
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE815125953
nachfolgend „Logotex Europe“ genannt.
1.3 Das Angebot des Online-Shops richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
1.4 Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.5 Mit der Abgabe einer Bestellung bestätigt der Kunde, dass er die Bestellung im Rahmen seiner gewerblichen, selbstständigen beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit aufgibt. Logotex Europe ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis der Unternehmereigenschaft anzufordern.
1.6 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Logotex Europe ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.7 Individuelle Vereinbarungen zwischen Logotex Europe und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Angebot, Bestellvorgang und Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung von Produkten und Leistungen im Online-Shop stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar. Sie ist eine Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben.
2.2 Der Kunde wählt das gewünschte Produkt, die Ausführung, die Menge und gegebenenfalls weitere Optionen aus. Anschließend lädt er die erforderlichen Druck-, Grafik- oder Produktionsdaten hoch und gibt seine Rechnungs-, Liefer- und Kontaktdaten an.
2.3 Vor Abgabe der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben prüfen und berichtigen. Mit Betätigung der entsprechend gekennzeichneten Bestellschaltfläche gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren und Leistungen ab.
2.4 Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei Logotex Europe eingegangen ist. Sie stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar, sofern in der E-Mail nicht ausdrücklich eine Auftragsannahme erklärt wird.
2.5 Der Vertrag kommt zustande durch:
a) eine ausdrückliche Auftragsbestätigung von Logotex Europe in Textform,
b) die Aufforderung zur Zahlung, sofern Vorkasse vereinbart wurde,
c) den Beginn der Produktion oder
d) den Versand der bestellten Ware,
je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
2.6 Logotex Europe ist berechtigt, Bestellungen insbesondere dann abzulehnen, wenn:
a) die Druck- oder Produktionsdaten technisch nicht verarbeitet werden können,
b) der Inhalt der Bestellung gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstößt,
c) begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Unternehmereigenschaft des Kunden bestehen,
d) die bestellte Ausführung technisch nicht hergestellt werden kann oder
e) ein offensichtlicher Preis-, Berechnungs- oder Darstellungsfehler vorliegt.
2.7 Der Vertragstext und die Bestelldaten werden im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Der Kunde erhält die Bestelldaten und diese AGB in Textform oder kann sie über sein Kundenkonto abrufen, soweit diese Funktion angeboten wird.
2.8 Die Vertragssprache ist Deutsch.
3. Kundenspezifische Herstellung
3.1 Ein wesentlicher Teil der über den Online-Shop angebotenen Waren wird nach den individuellen Vorgaben des Kunden hergestellt. Hierzu zählen insbesondere Transferdrucke mit kundeneigenen Motiven, Logos, Schriften, Farben, Größen, Namen, Nummern oder sonstigen individuellen Gestaltungsmerkmalen.
3.2 Nach Vertragsabschluss und Beginn der Datenbearbeitung oder Produktion sind Änderungen oder Stornierungen nur noch mit Zustimmung von Logotex Europe möglich.
3.3 Soweit eine Änderung oder Stornierung noch technisch möglich ist, kann Logotex Europe die bis dahin entstandenen Aufwendungen, Materialkosten, Datenbearbeitungsleistungen und Produktionskosten berechnen.
3.4 Ein Anspruch des Kunden auf Änderung oder Stornierung nach Beginn der Auftragsbearbeitung besteht nicht.
4. Druckdaten und Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Herstellung erforderlichen Druck- und Produktionsdaten vollständig, fehlerfrei und entsprechend den auf der Website veröffentlichten Datenanforderungen zur Verfügung zu stellen.
4.2 Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass:
a) die Daten das richtige Format und die richtige Größe aufweisen,
b) Schriften vollständig eingebettet oder in Pfade beziehungsweise Kurven umgewandelt sind,
c) Bilder eine ausreichende Auflösung besitzen,
d) Farben entsprechend den vorgegebenen Farbsystemen angelegt sind,
e) Konturen, Mindestlinienstärken, Abstände und Beschnittzugaben eingehalten werden,
f) Transparenzen, Überdruckeinstellungen und Ebenen korrekt angelegt sind,
g) die richtige Druckseite, Leserichtung und Spiegelung berücksichtigt wurden und
h) sämtliche inhaltlichen Angaben, Schreibweisen, Namen, Nummern, Mengen und Größen richtig sind.
4.3 Soweit nicht ausdrücklich eine kostenpflichtige Datenprüfung oder Datenanpassung beauftragt wurde, erfolgt durch Logotex Europe lediglich eine automatisierte oder oberflächliche Prüfung der Daten auf ihre grundsätzliche technische Verarbeitbarkeit.
4.4 Eine Prüfung auf Rechtschreibfehler, inhaltliche Fehler, falsche Größenangaben, falsche Farbangaben, gestalterische Mängel, unzureichende Bildqualität, fehlerhafte Transparenzen, fehlende Inhalte oder die Verletzung von Rechten Dritter ist nicht geschuldet.
4.5 Logotex Europe ist nicht verpflichtet, offensichtlich fehlerhafte oder ungeeignete Daten eigenständig zu korrigieren. Logotex Europe kann den Kunden zur Übermittlung neuer oder korrigierter Daten auffordern.
4.6 Liefer- und Produktionsfristen beginnen erst, wenn sämtliche erforderlichen Daten, Freigaben, Informationen und Zahlungen vollständig bei Logotex Europe eingegangen sind.
4.7 Verzögerungen, die durch unvollständige, fehlerhafte oder verspätet übermittelte Daten oder eine verspätete Freigabe des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Lieferzeiten entsprechend.
4.8 Werden Daten auf Wunsch des Kunden durch Logotex Europe bearbeitet, optimiert, neu aufgebaut oder angepasst, kann diese Leistung gesondert berechnet werden.
5. Datenprüfung, Korrekturservice und Produktionsfreigabe
5.1 Soweit Logotex Europe eine Datenprüfung, Datenanpassung oder grafische Bearbeitung anbietet, richtet sich der Umfang der Prüfung nach der jeweils gebuchten Leistung.
5.2 Eine einfache Datenprüfung umfasst nur die ausdrücklich im jeweiligen Angebot oder in der Produktbeschreibung genannten Prüfschritte.
5.3 Eine Datenprüfung entbindet den Kunden nicht von seiner Verantwortung für die inhaltliche, rechtliche und gestalterische Richtigkeit der Daten.
5.4 Soweit Logotex Europe dem Kunden einen Korrekturabzug, eine digitale Vorschau, einen Andruck oder eine Produktionsfreigabe übersendet, ist der Kunde verpflichtet, diese sorgfältig zu prüfen.
5.5 Mit der Freigabe bestätigt der Kunde insbesondere die Richtigkeit von:
a) Motiv und Gestaltung,
b) Texten und Schreibweisen,
c) Namen und Nummern,
d) Größen und Positionen,
e) Mengen und Aufteilungen sowie
f) der grundsätzlichen Farbzuordnung.
5.6 Nach der Freigabe haftet Logotex Europe nicht für Fehler, die der Kunde bei sorgfältiger Prüfung des Korrekturabzugs oder der Vorschau hätte erkennen können.
5.7 Eine Bildschirmdarstellung, PDF-Vorschau oder sonstige digitale Vorschau ist nicht farbverbindlich. Verbindliche Farbabstimmungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung und gegebenenfalls der Herstellung eines kostenpflichtigen Andrucks oder Musters.
5.8 Beginnt Logotex Europe auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ohne gesonderte Freigabe mit der Produktion, trägt der Kunde das Risiko von Fehlern, die anhand eines Korrekturabzugs oder einer Vorschau erkennbar gewesen wären.
6. Rechte an Motiven, Marken und sonstigen Inhalten
6.1 Der Kunde versichert, dass er über sämtliche Rechte, Lizenzen, Genehmigungen und Einwilligungen verfügt, die für die Bearbeitung, Vervielfältigung und Herstellung der von ihm übermittelten Motive, Logos, Marken, Bilder, Texte, Schriften, Namen und sonstigen Inhalte erforderlich sind.
6.2 Dies gilt insbesondere für Urheberrechte, Markenrechte, Designrechte, Namensrechte, Persönlichkeitsrechte, Bildrechte, Vereins- und Verbandsrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte.
6.3 Der Kunde räumt Logotex Europe für die Dauer und den Zweck der Auftragsdurchführung die erforderlichen Nutzungsrechte an den übermittelten Inhalten ein. Dies umfasst insbesondere das Recht, die Daten zu speichern, zu vervielfältigen, technisch zu bearbeiten, zu skalieren, zu spiegeln, zu separieren, zu rastern und für die Produktion aufzubereiten.
6.4 Logotex Europe ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden bereitgestellten Inhalte zu prüfen.
6.5 Logotex Europe ist berechtigt, die Bearbeitung oder Herstellung abzulehnen, wenn begründete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Inhalte gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen.
6.6 Der Kunde stellt Logotex Europe von sämtlichen berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung von Rechten Dritter oder gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden.
6.7 Die Freistellung umfasst auch die angemessenen und erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung. Logotex Europe wird den Kunden über geltend gemachte Ansprüche informieren und ihm, soweit zumutbar, Gelegenheit geben, an der Abwehr der Ansprüche mitzuwirken.
6.8 Die Freistellungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
7. Preise und Versandkosten
7.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Online-Shop angegebenen Preise.
7.2 Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.3 Versandkosten, Verpackungskosten, Expresszuschläge, Zollabgaben, Einfuhrabgaben und sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind.
7.4 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können zusätzliche Zölle, Steuern und Gebühren entstehen. Diese werden nicht von Logotex Europe erhoben und sind vom Kunden zu tragen.
7.5 Logotex Europe ist berechtigt, die im Online-Shop angegebenen Preise mit Wirkung für zukünftige Bestellungen zu ändern. Bereits geschlossene Verträge bleiben hiervon unberührt.
7.6 Bei offensichtlichen Schreib-, Rechen-, Darstellungs- oder Systemfehlern ist Logotex Europe nicht verpflichtet, die Bestellung zu dem fehlerhaft angegebenen Preis auszuführen. Logotex Europe wird den Kunden in diesem Fall informieren und ihm die Ausführung zum richtigen Preis anbieten.
7.7 Individuelle Angebote von Logotex Europe sind, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.
8. Aktionsangebote und Rabatte
8.1 Rabattaktionen, Gutscheine und Sonderangebote gelten nur für den jeweils angegebenen Zeitraum und unter den jeweils veröffentlichten Bedingungen.
8.2 Rabatte und Aktionsangebote sind nicht miteinander kombinierbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
8.3 Eine nachträgliche Anrechnung von Gutscheinen oder Rabatten auf bereits abgeschlossene Bestellungen ist ausgeschlossen.
8.4 Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart oder auf der Rechnung ausgewiesen wurde.
9. Zahlungsbedingungen
9.1 Die im Online-Shop verfügbaren Zahlungsarten werden dem Kunden während des Bestellvorgangs angezeigt.
9.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis vor Beginn der Produktion ohne Abzug zur Zahlung fällig.
9.3 Bei vereinbarter Zahlung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig.
9.4 Logotex Europe ist berechtigt, auch bei bestehenden Kunden Vorkasse oder eine angemessene Anzahlung zu verlangen, insbesondere bei:
a) individuell angefertigten Waren,
b) größeren Auftragswerten,
c) Neukunden,
d) offenen oder überfälligen Forderungen oder
e) begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden.
9.5 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
9.6 Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei mangelhafter Leistung bleiben unberührt.
10. Zahlungsverzug
10.1 Der Kunde kommt nach den gesetzlichen Vorschriften in Zahlungsverzug.
10.2 Während des Zahlungsverzugs ist Logotex Europe berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
10.3 Bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
10.4 Zusätzlich ist Logotex Europe bei Entgeltforderungen gegenüber Unternehmern berechtigt, die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40,00 Euro zu verlangen. Die Pauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
10.5 Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
10.6 Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist Logotex Europe berechtigt, weitere Leistungen und noch nicht ausgelieferte Aufträge bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
10.7 Werden Logotex Europe nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden rechtfertigen, kann Logotex Europe noch ausstehende Leistungen von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsverbindung Eigentum von Logotex Europe.
11.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und Logotex Europe unverzüglich über Pfändungen, Beschädigungen, Verluste oder sonstige Zugriffe Dritter zu informieren.
11.3 Der Kunde ist im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt, die Vorbehaltsware weiterzuveräußern oder weiterzuverarbeiten.
11.4 Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrags einschließlich Umsatzsteuer an Logotex Europe ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder sonstige Dritte entstehen. Logotex Europe nimmt die Abtretung an.
11.5 Der Kunde bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Logotex Europe wird die Einziehungsermächtigung nur widerrufen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde.
11.6 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für Logotex Europe. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, Logotex Europe nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder verbunden, erwirbt Logotex Europe Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den übrigen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
11.7 Logotex Europe wird Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freigeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 Prozent übersteigt.
12. Produktion, Mehr- und Minderlieferungen
12.1 Produktionsbedingt können bei individuell hergestellten Druckerzeugnissen geringfügige Mehr- oder Minderlieferungen entstehen.
12.2 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 Prozent der bestellten Menge sind bei produktionstechnischer Notwendigkeit zulässig, soweit dies für den Kunden unter Berücksichtigung der Art und Menge des Auftrags zumutbar ist.
12.3 Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge. Bei ausdrücklich vereinbarten exakten Stückzahlen gilt Satz 1 nicht.
12.4 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
13. Lieferzeiten und Lieferung
13.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden im Bestellvorgang angegebene Lieferanschrift.
13.2 Angegebene Produktions- und Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie von Logotex Europe ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
13.3 Unverbindliche Angaben zu Produktions- oder Lieferzeiten stellen voraussichtliche Bearbeitungszeiten dar.
13.4 Eine angegebene Produktionszeit beginnt frühestens, wenn:
a) der Vertrag zustande gekommen ist,
b) sämtliche Druck- und Produktionsdaten vollständig vorliegen,
c) erforderliche Freigaben erteilt wurden,
d) offene technische Fragen geklärt sind und
e) eine vereinbarte Vorauszahlung eingegangen ist.
13.5 Bei nachträglichen Änderungswünschen des Kunden beginnt die Produktionszeit gegebenenfalls erneut.
13.6 Logotex Europe gerät nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in Verzug. Soweit kein kalendermäßig bestimmter verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, ist grundsätzlich eine angemessene Nachfrist erforderlich.
13.7 Logotex Europe ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind. Zusätzliche Versandkosten entstehen dem Kunden hierdurch nur, wenn dies vorher vereinbart wurde.
13.8 Kann eine Lieferung aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden falschen oder unvollständigen Anschrift nicht zugestellt werden, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden zusätzlichen Versand- und Bearbeitungskosten.
14. Versand, Gefahrübergang und Transportschäden
14.1 Die Versandart und das Transportunternehmen werden von Logotex Europe ausgewählt, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
14.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten übergeben wurde.
14.3 Verzögert sich der Versand auf Wunsch oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
14.4 Der Kunde soll die Lieferung unmittelbar nach Erhalt auf äußerlich erkennbare Transportschäden, Fehlmengen und Falschlieferungen prüfen.
14.5 Äußerlich erkennbare Transportschäden sollen möglichst unmittelbar gegenüber dem Zusteller dokumentiert und auf dem Abliefernachweis vermerkt werden. Die gesetzlichen Rechte des Kunden gegenüber Logotex Europe bleiben durch eine unterlassene Dokumentation unberührt.
14.6 Der Kunde soll Logotex Europe Transportschäden unverzüglich mitteilen und nach Möglichkeit Fotos der Verpackung und der beschädigten Ware zur Verfügung stellen.
15. Beschaffenheit, Farben und produktionsbedingte Abweichungen
15.1 Maßgeblich für die Beschaffenheit der Ware sind die vereinbarte Produktbeschreibung, die freigegebenen Produktionsdaten und gegebenenfalls ausdrücklich vereinbarte Muster.
15.2 Handelsübliche und technisch nicht vermeidbare Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und die Verwendbarkeit der Ware nicht wesentlich beeinträchtigen.
15.3 Dies gilt insbesondere für geringfügige Abweichungen bei:
a) Farbton und Farbdichte,
b) Materialstärke und Oberflächenstruktur,
c) Maßen und Positionen,
d) Schnitt- und Passergenauigkeit,
e) Glanzgrad und Haptik sowie
f) dem Ergebnis zwischen verschiedenen Produktionsverfahren oder Produktionschargen.
15.4 Farbdarstellungen an Monitoren, Smartphones, Tablets und nicht kalibrierten Ausgabegeräten sind nicht farbverbindlich.
15.5 Auch Ausdrucke auf Büro- oder Digitaldruckern sind nicht für eine verbindliche Farbabstimmung geeignet.
15.6 Eine verbindliche Farbreproduktion setzt eine ausdrückliche Vereinbarung, eine eindeutige Farbreferenz und gegebenenfalls einen kostenpflichtigen Andruck oder ein Produktionsmuster voraus.
15.7 Bei Nachbestellungen können aufgrund geänderter Materialien, Produktionschargen, Maschinenbedingungen oder Rohstoffverfügbarkeiten geringfügige Abweichungen gegenüber früheren Lieferungen auftreten.
15.8 Pantone-, HKS-, RAL-, CMYK-, RGB- oder sonstige Farbwerte können abhängig vom Material und Produktionsverfahren unterschiedlich wiedergegeben werden. Eine exakte Übereinstimmung wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart und technisch erreichbar ist.
16. Verarbeitung der Transfers durch den Kunden
16.1 Soweit Logotex Europe Transferdrucke zur weiteren Verarbeitung durch den Kunden liefert, ist der Kunde verpflichtet, vor Beginn der Serienverarbeitung eigene Verarbeitungstests durchzuführen.
16.2 Die von Logotex Europe angegebenen Pressparameter und Verarbeitungshinweise sind Richtwerte. Das tatsächliche Verarbeitungsergebnis kann insbesondere von folgenden Faktoren abhängen:
a) Art, Material und Beschichtung des Textils,
b) Vorbehandlungen und Ausrüstungen des Textils,
c) Temperaturgenauigkeit der Transferpresse,
d) Anpressdruck und Druckverteilung,
e) Pressdauer,
f) Positionierung und Unterlage,
g) Abziehzeitpunkt,
h) Lagerung der Transfers und Textilien sowie
i) Wasch- und Pflegebedingungen.
16.3 Der Kunde muss die Eignung der Transfers für das konkrete Textil, Material und den vorgesehenen Verwendungszweck vor der Serienproduktion prüfen.
16.4 Insbesondere bei Polyester, Softshell, Nylon, beschichteten, wasserabweisenden, sublimierten, gefärbten oder empfindlichen Materialien sind vorherige Wasch-, Haftungs-, Migrations- und Anwendungstests erforderlich.
16.5 Der Kunde darf eine Serienverarbeitung erst beginnen, wenn ein Test unter den tatsächlichen Produktionsbedingungen ein einwandfreies Ergebnis erbracht hat.
16.6 Werden Transfers trotz eines erkennbar ungeeigneten oder fehlerhaften Testergebnisses weiterverarbeitet, haftet Logotex Europe nicht für Schäden, die durch die Fortsetzung der Verarbeitung entstehen.
16.7 Eine Haftung für vom Kunden beigestellte oder selbst ausgewählte Textilien und Materialien besteht nur, soweit Logotex Europe einen Schaden schuldhaft verursacht hat.
16.8 Der Kunde ist verpflichtet, die jeweilige Chargen-, Auftrags- oder Lieferscheinnummer aufzubewahren, damit eine Rückverfolgbarkeit im Reklamationsfall möglich ist.
17. Untersuchungs- und Rügepflicht
17.1 Ist der Vertrag für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.
17.2 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang möglich ist.
17.3 Offensichtliche Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen sind Logotex Europe unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.
17.4 Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
17.5 Die Mängelanzeige soll eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels, die Auftrags- oder Rechnungsnummer, die betroffene Menge, die Chargenkennzeichnung und nach Möglichkeit aussagekräftige Fotos enthalten.
17.6 Bei Transferdrucken sind nicht verarbeitete Muster der beanstandeten Ware aufzubewahren und Logotex Europe auf Anforderung zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.
17.7 Bereits verarbeitete Ware kann nur beurteilt werden, wenn der Kunde die verwendeten Textilien, Maschinenparameter, Verarbeitungsschritte sowie Wasch- und Pflegebedingungen nachvollziehbar dokumentiert.
17.8 Die gesetzlichen Regelungen des § 377 HGB bleiben unberührt.
18. Mängelrechte
18.1 Bei Vorliegen eines Mangels stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelrechte nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zu.
18.2 Logotex Europe ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Logotex Europe kann nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder mangelfreie Ersatzware liefern.
18.3 Der Kunde hat Logotex Europe die zur Prüfung und Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen und die beanstandete Ware auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.
18.4 Logotex Europe trägt die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, soweit tatsächlich ein von Logotex Europe zu vertretender Mangel vorliegt.
18.5 Stellt sich heraus, dass kein Mangel vorliegt oder der Mangel auf einer fehlerhaften Verarbeitung, ungeeigneten Materialien, falschen Pressparametern, unsachgemäßer Lagerung oder einer sonstigen Verantwortlichkeit des Kunden beruht, kann Logotex Europe die angemessenen Kosten der Prüfung und Bearbeitung berechnen, sofern der Kunde erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass kein von Logotex Europe zu vertretender Mangel vorliegt.
18.6 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unzumutbar oder wird sie von Logotex Europe endgültig verweigert, kann der Kunde nach den gesetzlichen Voraussetzungen den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
18.7 Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen in diesen AGB.
18.8 Mängelansprüche bestehen insbesondere nicht bei:
a) Fehlern in den vom Kunden gelieferten oder freigegebenen Daten,
b) nachträglichen Änderungen durch den Kunden oder Dritte,
c) ungeeigneten Textilien oder Materialien,
d) Nichtbeachtung der Verarbeitungs-, Wasch- oder Pflegehinweise,
e) unsachgemäßer Lagerung oder Verarbeitung,
f) normalem Verschleiß oder
g) technisch unvermeidbaren und zumutbaren Abweichungen.
18.9 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern zwölf Monate ab Ablieferung der Ware.
18.10 Die verkürzte Verjährungsfrist gilt nicht für:
a) Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
b) Ansprüche aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
c) Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels,
d) Ansprüche aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
e) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie
f) gesetzlich zwingende Rückgriffsansprüche.
19. Haftung
19.1 Logotex Europe haftet unbeschränkt:
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
d) im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie und
e) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
19.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von Logotex Europe auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
19.3 Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
19.4 Im Übrigen ist die Haftung von Logotex Europe bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
19.5 Soweit die Haftung von Logotex Europe ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten von Logotex Europe.
19.6 Logotex Europe haftet nicht für Schäden und Folgekosten, die dadurch entstehen, dass der Kunde vor der Serienverarbeitung keinen ausreichenden Anwendungstest durchgeführt oder trotz eines fehlerhaften Testergebnisses weiterproduziert hat.
19.7 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbegrenzung gesetzlich unzulässig ist.
20. Höhere Gewalt
20.1 Logotex Europe haftet nicht für Verzögerungen oder die Unmöglichkeit der Leistung, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Logotex Europe liegen und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren.
20.2 Hierzu zählen insbesondere:
a) Naturkatastrophen und extreme Wetterereignisse,
b) Krieg, Terroranschläge, Unruhen und behördliche Maßnahmen,
c) Epidemien und Pandemien,
d) Streiks und rechtmäßige Aussperrungen,
e) Betriebsstörungen, Brände und Maschinenausfälle,
f) Energie-, Rohstoff- oder Materialengpässe,
g) Störungen von Telekommunikations-, IT- oder Transportsystemen sowie
h) nicht von Logotex Europe zu vertretende Lieferausfälle bei Vorlieferanten.
20.3 Logotex Europe wird den Kunden über eine solche Störung und deren voraussichtliche Auswirkungen informieren, sobald dies vernünftigerweise möglich ist.
20.4 Die Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
20.5 Dauert die Behinderung länger als acht Wochen an, können beide Parteien hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
20.6 Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
21. Speicherung von Druck- und Produktionsdaten
21.1 Logotex Europe ist berechtigt, die vom Kunden übermittelten Druck-, Grafik- und Produktionsdaten für die Durchführung und Dokumentation des Auftrags zu speichern.
21.2 Eine Verpflichtung zur dauerhaften Archivierung oder späteren Bereitstellung der Daten besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
21.3 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, Sicherungskopien sämtlicher übermittelter Daten aufzubewahren.
21.4 Logotex Europe kann Produktionsdaten nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen oder nach Wegfall des Verarbeitungszwecks löschen.
21.5 Stanzformen, Siebe, Filme, Druckformen, Separationsdaten, Programme, Farbaufbauten, Produktionshilfsmittel und sonstige von Logotex Europe erstellte Arbeitsmittel bleiben Eigentum von Logotex Europe, auch wenn dem Kunden hierfür anteilige Kosten berechnet wurden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
22. Datenschutz
22.1 Logotex Europe verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften.
22.2 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung enthalten.
23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
23.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
23.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz von Logotex Europe, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
23.3 Logotex Europe ist daneben berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
24. Schlussbestimmungen
24.1 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag, insbesondere Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritts- oder Minderungserklärungen, sollen in Textform erfolgen.
24.2 Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen zu Nachweiszwecken der Textform. Der Vorrang individuell getroffener Vereinbarungen bleibt unberührt.
24.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
24.4 An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.